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Mietstufe III

Wohngeld in Jugenheim in Rheinh.: Mietstufe III und Miethöchstbetrag

Jugenheim in Rheinh. liegt in Mietstufe III (vom Landkreis Landkreis Mainz-Bingen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Jugenheim in Rheinh.

III

Bundesland: Rheinland-Pfalz · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Mainz-Bingen übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Jugenheim in Rheinh.
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe III)
1456 €
2551 €
3657 €
4766 €
5875 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

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