Wohngeld in Ingelheim am Rhein: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Ingelheim am Rhein liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Ingelheim am Rhein
IV
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bingen a.Rhein
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nieder-Olm
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Budenheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nierstein
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bodenheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oppenheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gau-Algesheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nackenheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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