Wohngeld in Hilter am Teutoburger Wald: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Hilter am Teutoburger Wald liegt in Mietstufe I (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Hilter am Teutoburger Wald
I
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
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Wohngeld Melle
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bramsche
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Georgsmarienhütte
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wallenhorst
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Essen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bissendorf
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Belm
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Quakenbrück
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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