Wohngeld in Galenbeck: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Galenbeck liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Galenbeck
I
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt mit Vergleichswerten.
Wohngeld Neubrandenburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waren (Müritz)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neustrelitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Demmin
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Malchin
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Malchow
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Friedland
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Stavenhagen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Galenbeck prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen