Wohngeld in Ergolding: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Ergolding liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Ergolding
IV
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Vilsbiburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Essenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ergoldsbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rottenburg a.d. Laaber
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Geisenhausen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Velden
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bruckberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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