Wohngeld in Altdorf: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Altdorf liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Altdorf
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ergolding
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vilsbiburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Essenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ergoldsbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rottenburg a.d. Laaber
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Geisenhausen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Velden
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bruckberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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