Wohngeld in Erding: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Erding liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Erding
VI
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
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Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Isen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wartenberg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Finsing
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sankt Wolfgang
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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