Wohngeld in Edemissen: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Edemissen liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Edemissen
II
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Peine im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Peine mit Vergleichswerten.
Wohngeld Peine
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ilsede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vechelde
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lengede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wendeburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hohenhameln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Edemissen prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen