Wohngeld in Bühlertal: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bühlertal liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Rastatt übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bühlertal
II
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Rastatt übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Rastatt im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Rastatt mit Vergleichswerten.
Wohngeld Rastatt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gaggenau
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bühl
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gernsbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Durmersheim
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sinzheim
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kuppenheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rheinmünster
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Bühlertal prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen