Made in Germany Trustpilot Datenschutz
Mietstufe IV

Wohngeld in Baltmannsweiler: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag

Baltmannsweiler liegt in Mietstufe IV (vom Landkreis Landkreis Esslingen übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Baltmannsweiler

IV

Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Esslingen übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Baltmannsweiler
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe IV)
1511 €
2619 €
3737 €
4858 €
5982 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

Nebenkostenabrechnung in Baltmannsweiler prüfen

Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.

Jetzt Abrechnung prüfen