Wohngeld in Bad Teinach-Zavelstein: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bad Teinach-Zavelstein liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Calw übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Teinach-Zavelstein
II
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Calw übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Calw
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nagold
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altensteig
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Wildbad
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wildberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Liebenzell
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Herrenalb
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schömberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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