Wohngeld in Calw: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Calw liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Calw
IV
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Nagold
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altensteig
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Wildbad
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wildberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Liebenzell
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Herrenalb
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schömberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Althengstett
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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