Wohngeld in Bad Harzburg: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bad Harzburg liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Harzburg
II
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Goslar im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Goslar mit Vergleichswerten.
Wohngeld Goslar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seesen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langelsheim
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Clausthal-Zellerfeld
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Liebenburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Braunlage
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Bad Harzburg prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen