Wohngeld in Aufhausen: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Aufhausen liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Regensburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Aufhausen
II
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Regensburg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Regenstauf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neutraubling
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lappersdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hemau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nittendorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wenzenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Obertraubling
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schierling
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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