Wohngeld in Neutraubling: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Neutraubling liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Neutraubling
IV
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Regenstauf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lappersdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hemau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nittendorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wenzenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Obertraubling
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schierling
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sinzing
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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