Wohngeld in Amstetten: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Amstetten liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Alb-Donau-Kreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Amstetten
II
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Alb-Donau-Kreis übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ehingen (Donau)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blaustein
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langenau
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Erbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blaubeuren
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laichingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schelklingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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