Wohngeld in Langenau: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Langenau liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Langenau
III
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ehingen (Donau)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blaustein
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Erbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blaubeuren
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Laichingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schelklingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dietenheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Langenau prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen