Wohngeld in Altenmarkt a.d. Alz: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Altenmarkt a.d. Alz liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Traunstein übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Altenmarkt a.d. Alz
II
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Traunstein übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Traunstein
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Traunreut
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Trostberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Siegsdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grassau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ruhpolding
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waging a. See
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tittmoning
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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