Wohngeld in Traunstein: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Traunstein liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Traunstein
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Traunreut
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Trostberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Siegsdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grassau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ruhpolding
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waging a. See
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tittmoning
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tacherting
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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