Wasserkosten in Weil am Rhein: Kosten & Vergleich 2026
Für wasserkosten zeigt Weil am Rhein aktuell 0.25 EUR/m². Für Weil am Rhein liegt für diese Kostenart ein lokaler Kommunalwert vor, der direkt in den Vergleich eingeht. Der erste Prüfblick sollte auf Verbrauch als Verteilerschlüssel gehen.
Veröffentlicht am 25. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
Kurzantwort
1.89 EUR/m³ · Grundpreis 118.66 EUR/Jahr. Der Wert basiert auf einer lokalen Datenspur. Typischer Fehler: Warm- und Kaltwasserkosten nicht sauber trennen.
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Nutzen Sie den lokalen Vergleich für Weil am Rhein als Startpunkt und wechseln Sie danach in die Vollprüfung Ihrer Abrechnung.
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Wasserkosten in Weil am Rhein einordnen
Wasserkosten liegen in Weil am Rhein aktuell 0 % über dem Landeswert und 4 % unter dem Bundeswert. Die Wasserkosten liegen in Weil am Rhein rund 4 % unter dem bundesweiten Richtwert.
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Rechtslage und umlagefähige Grenzen
Rechtsgrundlage
Wasserkosten werden in Weil am Rhein erst dann belastbar, wenn Rechtsgrundlage und Betrag zusammenpassen. Die Umlagefähigkeit der Wasserversorgungskosten ist in § 2 Nr. 2 BetrKV geregelt. Danach gehören zu den Betriebskosten: „die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe".
Datenbasis und lokaler Quellenstatus
Datenbasis für Weil am Rhein: Verwendet werden 1.89 EUR/m³ Frischwasser und 118.66 EUR Grundgebühr pro Jahr mit Stand 2024 / 2023. Der Wert kann direkt gegen kommunale Unterlagen gespiegelt werden.
Verteilerschlüssel und typische Fehler
Wenn wasserkosten in Weil am Rhein strittig werden, entscheidet oft der Schlüssel. Verbrauch: Verteilung nach tatsächlichem Wasserverbrauch anhand geeichter Wasserzähler. Dies ist der fairste und empfohlene Verteilerschlüssel, da er den individuellen Verbrauch berücksichtigt.
Regionaler Vergleich für wasserkosten
Regional ähnliche Vergleichsstaedte für wasserkosten sind Radolfzell am Bodensee (0.25 EUR/m²), Kornwestheim (0.25 EUR/m²), Herrenberg (0.25 EUR/m²), Bretten (0.25 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Weil am Rhein bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.
Vergleichstabelle
| Kostenart | Weil am Rhein | Baden-Württemberg | Deutschland | Trend |
|---|---|---|---|---|
| Wasserkosten(1.89 EUR/m³ · Grundpreis 118.66 EUR/Jahr) | 0.25 EUR/m² | 0.25 EUR/m² | 0.26 EUR/m² | Durchschnitt |
Wasserkosten
Durchschnitt1.89 EUR/m³ · Grundpreis 118.66 EUR/Jahr
Einordnung der Zahl
Die Wasserkosten liegen in Weil am Rhein rund 4 % unter dem bundesweiten Richtwert.
Hinweis: Für Weil am Rhein liegen für diese Kostenart strukturierte lokale Vergleichsdaten vor.
Rechtslage und Verteilerschluessel
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 2 BetrKV
Die Kosten der Wasserversorgung sind vollständig umlagefähig. Dazu gehören der reine Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Eichkosten sowie Kosten für die Verbrauchserfassung und -aufteilung. Auch die Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage (z. B. Entkalkung) können umgelegt werden.
Pruefpunkt
Verbrauch
Verteilung nach tatsächlichem Wasserverbrauch anhand geeichter Wasserzähler. Dies ist der fairste und empfohlene Verteilerschlüssel, da er den individuellen Verbrauch berücksichtigt.
Vergleich mit Nachbarstädten
Haeufige Fehler bei Wasserkosten
Warm- und Kaltwasserkosten nicht sauber trennen
Die Kosten der Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV) betreffen das Kaltwasser. Die Warmwasserkosten werden separat unter § 2 Nr. 5 BetrKV abgerechnet und unterliegen der Heizkostenverordnung. Eine Vermischung führt zu einer fehlerhaften Abrechnung.
Trennen Sie die Kaltwasserkosten klar von den Warmwasserbereitungskosten. Der Kaltwasseranteil, der zur Warmwasserbereitung verwendet wird, gehört in die Warmwasserkostenabrechnung.
Grundgebühren des Wasserversorgers vergessen oder doppelt abrechnen
Die Grundgebühren des Wasserversorgers gehören zu den umlagefähigen Wasserkosten. Sie werden manchmal vergessen oder fälschlicherweise doppelt – einmal bei Wasserversorgung und einmal bei Entwässerung – abgerechnet.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung des Wasserversorgers genau. Ordnen Sie Grundgebühren eindeutig der Wasserversorgung zu und stellen Sie sicher, dass sie nicht doppelt erfasst werden.
Fehlende Zwischenzählerablesung bei Mieterwechsel
Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums muss der Wasserverbrauch abgegrenzt werden. Ohne Zwischenablesung wird der Verbrauch geschätzt, was zu Streitigkeiten führen kann.
Lesen Sie bei jedem Mieterwechsel die Wasserzähler ab und dokumentieren Sie den Stand im Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über die Verbrauchszuordnung.
Prüffokus für die Praxis
Wenn wasserkosten in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst warm- und kaltwasserkosten nicht sauber trennen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei wasserkosten trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.
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