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Müllgebühren 2025

Müllgebühren Georgsmarienhütte 2026: Kosten & Vergleich

Ein Haushalt in Georgsmarienhütte zahlt für die Abfallentsorgung 202,56 € pro Jahr. Zugrunde liegt das kleinste angebotene Restmüllgefäß mit 30 Litern, geleert monatlich (13 Leerungen im Jahr), dazu Bio- und Papiertonne sowie alle Grundgebühren. Müllgebühren sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig.

StadtGeorgsmarienhütteJahresgebühr Haushalt202,56 €/JahrRestmüll30 l, monatlich (13 Leerungen/Jahr)Biotonne33,00 €/JahrPapiertonneohne ZusatzgebührGrundgebühr146,76 €/JahrDatenstandGebührensatzung 2025

Kurzantwort

Müllgebühren in Georgsmarienhütte: rund 203 €/Jahr (Jahresgebühr Haushalt). Die Abfallbeseitigung ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und erscheint in der Nebenkostenabrechnung.

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Jahresgebühr Haushalt in Georgsmarienhütte

203 €/Jahr

Abfallgebühren im Überblick

Ein Haushalt in Georgsmarienhütte zahlt für die Abfallentsorgung 202,56 € pro Jahr. Zugrunde liegt das kleinste angebotene Restmüllgefäß mit 30 Litern, geleert monatlich (13 Leerungen im Jahr), dazu Bio- und Papiertonne sowie alle Grundgebühren. Grundlage ist die Gebührensatzung 2025. Zuständig ist der Landkreis Osnabrück (Entsorger AWIGO), nicht die Stadt selbst. 14-täglich ist für dieses Gefäß nicht buchbar: § 19 Abs. 1 Abfallentsorgungssatzung schreibt für Restabfall in Behältern bis 240 l ausschließlich vierwöchentliche Abfuhr vor (13 Leerungen); zwei-/wöchentlich gibt es nur beim 1.100-l-Behälter. Kleinster zugelassener Restabfallbehälter für Wohngrundstücke ist 30 l (§ 18 Abs. 1 AES, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 b) a. Gebührensatzung). Rechnung: Grundstücksgrundgebühr 120,96 + Behältergrundgebühr 30 l 25,80 + Restmüll-Leistungsgebühr 30 l x 0,76 EUR/l = 22,80 + Bio 60 l (kleinste Größe, 14-täglich) x 0,55 EUR/l = 33,00; Altpapier ist gebührenfrei. Mit dem in der amtlichen Gebührentabelle 2025-2027 als Regelgestellung für 1 Person genannten 60-l-Restmüllgefäß wären es 226,92 EUR.

Bedeutung für die Nebenkostenabrechnung

Die Müllabfuhr (Müllbeseitigung) ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Verteilt wird meist nach Personenzahl oder Wohnfläche, teils nach gewähltem Tonnenvolumen. Prüfen Sie, ob Tonnengröße, Leerungsrhythmus und Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag übereinstimmen. Wer ein größeres Gefäß nutzt als hier angesetzt, zahlt entsprechend mehr.

Müllgebühren-Rechner für Georgsmarienhütte

Müllgebühren-Rechner

Georgsmarienhütte

Jahresgebühr Haushalt in Georgsmarienhütte 203,00 €/Jahr

Müllgebühren pro Jahr (Jahresgebühr Haushalt)

203,00 €

entspricht 16,92 € pro Monat

Ausgewiesen ist die Jahresgebühr eines Haushalts: das kleinste Restmüllgefäß, das die Stadt anbietet, 14-täglich geleert, dazu Bio- und Papiertonne und alle Grundgebühren. Wer ein größeres Gefäß nutzt oder häufiger leeren lässt, zahlt mehr. In der Abrechnung werden die Kosten in der Regel nach Personenzahl oder Einheiten verteilt.

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Einordnung und Vergleich

Müllgebühren im Vergleich

Georgsmarienhütte liegt mit 203,00 € 26 % unter dem Bundesschnitt von 274,11 €.

Georgsmarienhütte
203,00 €
Ø Deutschland
274,11 €

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Quellenstand

Die Werte für müllgebühren sind gekennzeichnete Vergleichs- und Modellwerte (Datenstand 2025) und keine ungeprüften Live-Gebühren. Für die konkrete Abrechnung bleiben Bescheid, Rechnung und Verteilerschlüssel maßgeblich. Die Shadow-App führt kein separates Schätz-Flag; maßgeblich sind der hinterlegte Quellenstand und der konkrete Beleg.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Müllgebühren in Georgsmarienhütte?

Für Georgsmarienhütte sind für die Müllgebühren folgender Richtwert hinterlegt: 203 €/Jahr (Datenstand 2025).

Liegen die Müllgebühren in Georgsmarienhütte über dem Bundesschnitt?

Der bundesweite Referenzwert liegt bei rund 274,11 €/Jahr. Vergleichen Sie den lokalen Richtwert für Georgsmarienhütte damit, um Ausreißer in Ihrer Abrechnung zu erkennen.

Sind die Müllgebühren umlagefähig?

Ja. Die Müllgebühren sind nach der BetrKV umlagefähig. Prüfen Sie in der Abrechnung Verbrauch, Tarif und Verteilerschlüssel.

Wie prüfe ich die Müllgebühren in meiner Abrechnung?

Vergleichen Sie den abgerechneten Betrag mit dem lokalen Richtwert, fordern Sie bei Auffälligkeiten Belege an und prüfen Sie Zeitraum, Zählerstände und Verteilerschlüssel.

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Quellen und Datenstand

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