Was ist Allgemeinstrom?
Allgemeinstrom ist der Strom, der in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Wohngebäudes verbraucht wird. Dazu gehören Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Aufzugsstrom und der Strom für gemeinschaftliche Einrichtungen wie Waschküche oder Antennenanlage.
Der Allgemeinstrom läuft über einen eigenen Zähler — den sogenannten Gemeinschaftszähler oder Hauszähler. Dieser ist vom Wohnungsstrom der einzelnen Mietparteien getrennt. Nur die über diesen Zähler erfassten Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.
| Bereich | Umfasst | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Treppenhaus | Beleuchtung aller Stockwerke, ggf. mit Zeitschaltung oder Bewegungsmelder | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Aufzug | Betriebsstrom für Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung und Notruf | § 2 Nr. 6 BetrKV |
| Keller und Tiefgarage | Beleuchtung der Kellerflure, Tiefgarage und gemeinschaftlichen Abstellräume | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Außenbeleuchtung | Beleuchtung von Hauseingängen, Wegen, Hofbeleuchtung und Parkplätzen | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Waschküche | Beleuchtung und ggf. Strom für gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner | § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Gemeinschaftsantennenanlage | Betriebsstrom für Antennen- oder Kabelanlage | § 2 Nr. 14 BetrKV |
Abgrenzung zum Wohnungsstrom
Die Abgrenzung zwischen Allgemeinstrom und Wohnungsstrom ist für Mieter entscheidend: Nur der Allgemeinstrom darf über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Ihren Wohnungsstrom zahlen Sie direkt an Ihren Stromanbieter — er hat in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen.
Allgemeinstrom (in NK im Prüfrahmen zu betrachten)
- Treppenhausbeleuchtung
- Kellerbeleuchtung
- Aufzugsstrom (Motor, Steuerung, Licht)
- Außen- und Hofbeleuchtung
- Gemeinschaftliche Waschküche
Wohnungsstrom (nicht in NK)
- Strom innerhalb Ihrer Wohnung
- Eigener Wohnungszähler
- Persönlicher Stromvertrag mit Anbieter
- Strom für Balkon, Terrasse (eigener Zähler)
- Betriebsstrom der Heizung (gehört zu Heizkosten)
Rechtsgrundlage nach BetrKV
Der Allgemeinstrom verteilt sich in der BetrKV auf mehrere Kostenpositionen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
§ 2 Nr. 10 BetrKV — Beleuchtung
Kosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile: Treppenhaus, Kellerflure, Waschküche, Trockenraum, Bodenräume und Außenbereiche. Umfasst Stromverbrauch, Leuchtmittel und kleinere Reparaturen.
§ 2 Nr. 6 BetrKV — Aufzug
Betriebsstrom des Aufzugs (Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung, Notruf), dazu Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmäßige Prüfungen. Der Aufzugsstrom ist Teil der Aufzugskosten und wird separat ausgewiesen.
§ 2 Nr. 4 BetrKV — Heizung (Betriebsstrom)
Der Strom für den Betrieb der Heizungsanlage (Umwälzpumpe, Brennersteuerung, Regelung) gehört zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt — nicht als Allgemeinstrom.
Typische Kosten für Allgemeinstrom
Die Kosten für Allgemeinstrom variieren je nach Gebäudegröße, Ausstattung und Strompreis. Als Orientierung können Sie folgende Richtwerte heranziehen:
Richtwerte pro m² Wohnfläche und Jahr
Rechenbeispiel: Allgemeinstrom in der Abrechnung
So sieht die Umlage des Allgemeinstroms in einer typischen Nebenkostenabrechnung aus:
Rechenbeispiel: 12-Parteienhaus mit Aufzug
Verteilung nach Wohnfläche (insgesamt 840 m², Ihre Wohnung 70 m²)
Das entspricht etwa 1,43 Euro pro Quadratmeter und Jahr — was bei einem Haus mit Aufzug im oberen, aber noch vertretbaren Bereich liegt. Ohne Aufzug wären nur die 480 Euro Beleuchtungskosten umzulegen, Ihr Anteil betrüge dann 40,00 Euro (0,57 Euro/m²).
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Typische Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Allgemeinstrom
Bei der Abrechnung von Stromkosten in der Nebenkostenabrechnung treten regelmäßig dieselben Fehler auf. Wer diese kennt, kann seine Abrechnung gezielt prüfen.
Wohnungsstrom in den Nebenkosten
Einzelne Vermieter rechnen den gesamten Hausstrom über die Nebenkosten ab — auch den Strom einzelner Wohnungen. Nur der Allgemeinstrom über den Gemeinschaftszähler ist im Prüfrahmen zu betrachten.
Zu hoher Stromverbrauch
Ein deutlich überhöhter Allgemeinstrom kann auf defekte Geräte, veraltete Beleuchtung oder einen Fehler in der Zählerablesung hindeuten. Bei Abweichungen zum Vorjahr von über 30 % sollten Sie nachhaken.
Falscher Verteilerschlüssel
Allgemeinstrom wird häufig nach Wohnfläche verteilt. Eine Verteilung nach Kopfzahl oder Wohneinheiten ist ebenfalls möglich, muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Ein falscher Schlüssel kann zu erheblichen Nachteilen führen.
Betriebsstrom der Heizung doppelt berechnet
Der Strom für die Heizungsanlage (Pumpe, Regelung) gehört zu den Heizkosten nach § 2 Nr. 4 BetrKV — nicht zum Allgemeinstrom. Wird er trotzdem unter Beleuchtung abgerechnet, zahlen Sie doppelt.