Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom ist der Strom, der in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Wohngebäudes verbraucht wird. Dazu gehören Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Aufzugsstrom und der Strom für gemeinschaftliche Einrichtungen wie Waschküche oder Antennenanlage.

Der Allgemeinstrom läuft über einen eigenen Zähler — den sogenannten Gemeinschaftszähler oder Hauszähler. Dieser ist vom Wohnungsstrom der einzelnen Mietparteien getrennt. Nur die über diesen Zähler erfassten Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.

BereichUmfasstRechtsgrundlage
TreppenhausBeleuchtung aller Stockwerke, ggf. mit Zeitschaltung oder Bewegungsmelder§ 2 Nr. 10 BetrKV
AufzugBetriebsstrom für Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung und Notruf§ 2 Nr. 6 BetrKV
Keller und TiefgarageBeleuchtung der Kellerflure, Tiefgarage und gemeinschaftlichen Abstellräume§ 2 Nr. 10 BetrKV
AußenbeleuchtungBeleuchtung von Hauseingängen, Wegen, Hofbeleuchtung und Parkplätzen§ 2 Nr. 10 BetrKV
WaschkücheBeleuchtung und ggf. Strom für gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner§ 2 Nr. 10 BetrKV
GemeinschaftsantennenanlageBetriebsstrom für Antennen- oder Kabelanlage§ 2 Nr. 14 BetrKV

Abgrenzung zum Wohnungsstrom

Die Abgrenzung zwischen Allgemeinstrom und Wohnungsstrom ist für Mieter entscheidend: Nur der Allgemeinstrom darf über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Ihren Wohnungsstrom zahlen Sie direkt an Ihren Stromanbieter — er hat in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen.

Allgemeinstrom (in NK im Prüfrahmen zu betrachten)

  • Treppenhausbeleuchtung
  • Kellerbeleuchtung
  • Aufzugsstrom (Motor, Steuerung, Licht)
  • Außen- und Hofbeleuchtung
  • Gemeinschaftliche Waschküche

Wohnungsstrom (nicht in NK)

  • Strom innerhalb Ihrer Wohnung
  • Eigener Wohnungszähler
  • Persönlicher Stromvertrag mit Anbieter
  • Strom für Balkon, Terrasse (eigener Zähler)
  • Betriebsstrom der Heizung (gehört zu Heizkosten)

Rechtsgrundlage nach BetrKV

Der Allgemeinstrom verteilt sich in der BetrKV auf mehrere Kostenpositionen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:

§ 2 Nr. 10 BetrKV — Beleuchtung

Kosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile: Treppenhaus, Kellerflure, Waschküche, Trockenraum, Bodenräume und Außenbereiche. Umfasst Stromverbrauch, Leuchtmittel und kleinere Reparaturen.

§ 2 Nr. 6 BetrKV — Aufzug

Betriebsstrom des Aufzugs (Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung, Notruf), dazu Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmäßige Prüfungen. Der Aufzugsstrom ist Teil der Aufzugskosten und wird separat ausgewiesen.

§ 2 Nr. 4 BetrKV — Heizung (Betriebsstrom)

Der Strom für den Betrieb der Heizungsanlage (Umwälzpumpe, Brennersteuerung, Regelung) gehört zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt — nicht als Allgemeinstrom.

Typische Kosten für Allgemeinstrom

Die Kosten für Allgemeinstrom variieren je nach Gebäudegröße, Ausstattung und Strompreis. Als Orientierung können Sie folgende Richtwerte heranziehen:

Richtwerte pro m² Wohnfläche und Jahr

Kleines MFH ohne Aufzug (3-6 WE)0,15 - 0,25 Euro/m²
Mittleres MFH ohne Aufzug (7-20 WE)0,20 - 0,35 Euro/m²
MFH mit Aufzug0,30 - 0,50 Euro/m²
Große Wohnanlage mit Tiefgarage0,35 - 0,60 Euro/m²

Rechenbeispiel: Allgemeinstrom in der Abrechnung

So sieht die Umlage des Allgemeinstroms in einer typischen Nebenkostenabrechnung aus:

Rechenbeispiel: 12-Parteienhaus mit Aufzug

Verteilung nach Wohnfläche (insgesamt 840 m², Ihre Wohnung 70 m²)

Stromkosten Beleuchtung (§ 2 Nr. 10)480,00 Euro
Stromkosten Aufzug (§ 2 Nr. 6, Betriebsstrom)720,00 Euro
Summe Allgemeinstrom1.200,00 Euro
Gesamtfläche aller Wohnungen840 m²
Ihre Wohnfläche70 m²
Ihr Anteil (70/840 = 8,33 %)100,00 Euro
Ihr Jahresanteil Allgemeinstrom100,00 Euro

Das entspricht etwa 1,43 Euro pro Quadratmeter und Jahr — was bei einem Haus mit Aufzug im oberen, aber noch vertretbaren Bereich liegt. Ohne Aufzug wären nur die 480 Euro Beleuchtungskosten umzulegen, Ihr Anteil betrüge dann 40,00 Euro (0,57 Euro/m²).

Stromkosten nachvollziehbar abgerechnet?

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch — unsere KI prüft alle Positionen automatisch.

Prüfen

Typische Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Allgemeinstrom

Bei der Abrechnung von Stromkosten in der Nebenkostenabrechnung treten regelmäßig dieselben Fehler auf. Wer diese kennt, kann seine Abrechnung gezielt prüfen.

Wohnungsstrom in den Nebenkosten

Einzelne Vermieter rechnen den gesamten Hausstrom über die Nebenkosten ab — auch den Strom einzelner Wohnungen. Nur der Allgemeinstrom über den Gemeinschaftszähler ist im Prüfrahmen zu betrachten.

Zu hoher Stromverbrauch

Ein deutlich überhöhter Allgemeinstrom kann auf defekte Geräte, veraltete Beleuchtung oder einen Fehler in der Zählerablesung hindeuten. Bei Abweichungen zum Vorjahr von über 30 % sollten Sie nachhaken.

Falscher Verteilerschlüssel

Allgemeinstrom wird häufig nach Wohnfläche verteilt. Eine Verteilung nach Kopfzahl oder Wohneinheiten ist ebenfalls möglich, muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Ein falscher Schlüssel kann zu erheblichen Nachteilen führen.

Betriebsstrom der Heizung doppelt berechnet

Der Strom für die Heizungsanlage (Pumpe, Regelung) gehört zu den Heizkosten nach § 2 Nr. 4 BetrKV — nicht zum Allgemeinstrom. Wird er trotzdem unter Beleuchtung abgerechnet, zahlen Sie doppelt.