Zum Inhalt springen
Ratgeber

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung: Kosten, Verteilung und Ihre Rechte

Allgemeinstrom umfasst die Beleuchtung von Treppenhaus, Keller und Außenbereichen sowie den Betriebsstrom von Aufzug und Gemeinschaftsanlagen. Die Kosten sind nach § 2 Nr. 10 und Nr. 6 BetrKV umlagefähig. Ihr eigener Wohnungsstrom gehört nicht dazu.

Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

Stromkosten in Ihrer Abrechnung? Jetzt prüfen

Unsere KI erkennt, ob nur zulässiger Allgemeinstrom oder auch unzulässiger Wohnungsstrom abgerechnet wurde.

Kostenlose Analyse

DSGVO-konform

Ergebnis in 2 Min.

Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom ist der Strom, der in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Wohngebäudes verbraucht wird. Dazu gehören Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Aufzugsstrom und der Strom für gemeinschaftliche Einrichtungen wie Waschküche oder Antennenanlage.

Der Allgemeinstrom läuft über einen eigenen Zähler — den sogenannten Gemeinschaftszähler oder Hauszähler. Dieser ist vom Wohnungsstrom der einzelnen Mietparteien getrennt. Nur die über diesen Zähler erfassten Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.

BereichUmfasst
TreppenhausBeleuchtung aller Stockwerke, ggf. mit Zeitschaltung oder Bewegungsmelder
AufzugBetriebsstrom für Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung und Notruf
Keller und TiefgarageBeleuchtung der Kellerflure, Tiefgarage und gemeinschaftlichen Abstellräume
AußenbeleuchtungBeleuchtung von Hauseingängen, Wegen, Hofbeleuchtung und Parkplätzen
WaschkücheBeleuchtung und ggf. Strom für gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner
GemeinschaftsantennenanlageBetriebsstrom für Antennen- oder Kabelanlage

Treppenhaus: § 2 Nr. 10 BetrKV

Aufzug: § 2 Nr. 6 BetrKV

Keller und Tiefgarage: § 2 Nr. 10 BetrKV

Außenbeleuchtung: § 2 Nr. 10 BetrKV

Waschküche: § 2 Nr. 10 BetrKV

Gemeinschaftsantennenanlage: § 2 Nr. 14 BetrKV

Abgrenzung zum Wohnungsstrom

Die Abgrenzung zwischen Allgemeinstrom und Wohnungsstrom ist für Mieter entscheidend: Nur der Allgemeinstrom darf über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Ihren Wohnungsstrom zahlen Sie direkt an Ihren Stromanbieter — er hat in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen.

Allgemeinstrom (in NK umlagefähig)
  • Treppenhausbeleuchtung
  • Kellerbeleuchtung
  • Aufzugsstrom (Motor, Steuerung, Licht)
  • Außen- und Hofbeleuchtung
  • Gemeinschaftliche Waschküche
Wohnungsstrom (nicht in NK)
  • Strom innerhalb Ihrer Wohnung
  • Eigener Wohnungszähler
  • Persönlicher Stromvertrag mit Anbieter
  • Strom für Balkon, Terrasse (eigener Zähler)
  • Betriebsstrom der Heizung (gehört zu Heizkosten)

Rechtsgrundlage nach BetrKV

Der Allgemeinstrom verteilt sich in der BetrKV auf mehrere Kostenpositionen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:

§ 2 Nr. 10 BetrKV — Beleuchtung

Kosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile: Treppenhaus, Kellerflure, Waschküche, Trockenraum, Bodenräume und Außenbereiche. Umfasst Stromverbrauch, Leuchtmittel und kleinere Reparaturen.

§ 2 Nr. 6 BetrKV — Aufzug

Betriebsstrom des Aufzugs (Motor, Steuerung, Kabinenbeleuchtung, Notruf), dazu Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmäßige Prüfungen. Der Aufzugsstrom ist Teil der Aufzugskosten und wird separat ausgewiesen.

§ 2 Nr. 4 BetrKV — Heizung (Betriebsstrom)

Der Strom für den Betrieb der Heizungsanlage (Umwälzpumpe, Brennersteuerung, Regelung) gehört zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt — nicht als Allgemeinstrom.

Typische Kosten für Allgemeinstrom

Die Kosten für Allgemeinstrom variieren je nach Gebäudegröße, Ausstattung und Strompreis. Als Orientierung können Sie folgende Richtwerte heranziehen:

Richtwerte pro m² Wohnfläche und Jahr

Kleines MFH ohne Aufzug (3-6 WE)0,15 - 0,25 Euro/m²
Mittleres MFH ohne Aufzug (7-20 WE)0,20 - 0,35 Euro/m²
MFH mit Aufzug0,30 - 0,50 Euro/m²
Große Wohnanlage mit Tiefgarage0,35 - 0,60 Euro/m²

Rechenbeispiel: Allgemeinstrom in der Abrechnung

So sieht die Umlage des Allgemeinstroms in einer typischen Nebenkostenabrechnung aus:

Rechenbeispiel: 12-Parteienhaus mit Aufzug

Verteilung nach Wohnfläche (insgesamt 840 m², Ihre Wohnung 70 m²)

Stromkosten Beleuchtung (§ 2 Nr. 10)480,00 Euro
Stromkosten Aufzug (§ 2 Nr. 6, Betriebsstrom)720,00 Euro
Summe Allgemeinstrom1.200,00 Euro
Gesamtfläche aller Wohnungen840 m²
Ihre Wohnfläche70 m²
Ihr Anteil (70/840 = 8,33 %)100,00 Euro
Ihr Jahresanteil Allgemeinstrom100,00 Euro

Das entspricht etwa 1,43 Euro pro Quadratmeter und Jahr — was bei einem Haus mit Aufzug im oberen, aber noch vertretbaren Bereich liegt. Ohne Aufzug wären nur die 480 Euro Beleuchtungskosten umzulegen, Ihr Anteil betrüge dann 40,00 Euro (0,57 Euro/m²).

Stromkosten korrekt abgerechnet?

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch — unsere KI prüft alle Positionen automatisch.

Häufige Fehler bei der Abrechnung von Allgemeinstrom

Bei der Abrechnung von Stromkosten in der Nebenkostenabrechnung treten regelmäßig dieselben Fehler auf. Wer diese kennt, kann seine Abrechnung gezielt prüfen.

Wohnungsstrom in den Nebenkosten

Einzelne Vermieter rechnen den gesamten Hausstrom über die Nebenkosten ab — auch den Strom einzelner Wohnungen. Nur der Allgemeinstrom über den Gemeinschaftszähler ist umlagefähig.

Zu hoher Stromverbrauch

Ein deutlich überhöhter Allgemeinstrom kann auf defekte Geräte, veraltete Beleuchtung oder einen Fehler in der Zählerablesung hindeuten. Bei Abweichungen zum Vorjahr von über 30 % sollten Sie nachhaken.

Falscher Verteilerschlüssel

Allgemeinstrom wird häufig nach Wohnfläche verteilt. Eine Verteilung nach Kopfzahl oder Wohneinheiten ist ebenfalls möglich, muss aber im Mietvertrag vereinbart sein. Ein falscher Schlüssel kann zu erheblichen Nachteilen führen.

Betriebsstrom der Heizung doppelt berechnet

Der Strom für die Heizungsanlage (Pumpe, Regelung) gehört zu den Heizkosten nach § 2 Nr. 4 BetrKV — nicht zum Allgemeinstrom. Wird er trotzdem unter Beleuchtung abgerechnet, zahlen Sie doppelt.

Häufig gestellte Fragen

Stromkosten prüfen oder Abrechnung erstellen?

Ob als Mieter oder Vermieter — NebenkostenPro hilft Ihnen, Ihre Nebenkostenabrechnung rechtssicher zu klären.

Für Mieter

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch und erfahren Sie in 2 Minuten, ob die Stromkosten korrekt abgerechnet wurden.

Jetzt prüfen

Für Vermieter

Erstellen Sie eine rechtskonforme Nebenkostenabrechnung mit korrekter Stromkostenverteilung — automatisch und BetrKV-konform.

Jetzt erstellen

Kostenlose Analyse

DSGVO-konform

Ergebnis in 2 Min.

Weiterführende Ratgeber

Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Fragen? Unser KI-Assistent hilft!