Kostenart-Aspekt

Schornsteinreinigung: Gewerbeanteile verständlich erklärt

Schornsteinreinigung nach § 2 Nr. 12 BetrKV umfasst die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Bezirksschornsteinfegers sowie die Immissionsschutzmessungen nach BImSchV. Die Kosten sind gebäudebezogen und vergleichsweise gering (ca. 0,03–0,05 EUR/m²/Monat), doch gerade hier schleichen sich gesondert zu prüfende Posten wie die Feuerstättenschau ein.

Veröffentlicht am 18. September 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartSchornsteinreinigung
AspektGewerbe
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Gewerbliche Feuerungsanlagen (z. B. Backöfen, Industrieheizungen) erfordern eine separate Schornsteinfeger-Abrechnung.

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Rechtsrahmen zu Schornsteinreinigung

Möglicher Normbezug

Kehr- und Messkosten können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden. Kernnorm ist § 2 Nr. 12 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Schornsteinsanierung und bauliche Erneuerung.

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Gewerbeanteile: typische Auffälligkeitenquellen

Gewerbliche Feuerungsanlagen unterliegen häufig strengeren Prüfintervallen und verursachen höhere Kehrkosten als wohnungstypische Heizungsanlagen. Diese Mehrkosten sollten nicht ungeprüft auf Wohnmieter umgelegt werden. Idealerweise erstellt der Schornsteinfeger getrennte Rechnungen für den Wohn- und den Gewerbebereich. Falls nur eine Gesamtrechnung vorliegt, sollte ein sachgerechter Vorwegabzug der gewerblichen Anteile erfolgen. Maßgeblich ist, welche Feuerungsanlagen dem Gewerbe zuzuordnen sind und welche Kehrintervalle dafür gelten.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Bezirksschornsteinfegers auf Vollständigkeit und ordnen Sie die Einzelpositionen den Kategorien Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung zu. Trennen Sie Kosten der Feuerstättenschau (alle 7 Jahre, gesondert zu prüfen) von den regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Kontrollieren Sie, ob die Kehrtermine dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Intervall entsprechen und keine zusätzlichen, nicht vorgeschriebenen Arbeiten eingeflossen sind. Prüfen Sie, ob Schornsteinsanierungs- oder Ausbesserungskosten als gesonderte Prüfpunkte markiert werden sollten.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 12 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 12 BetrKV: Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Gewerbeanteile)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

6603.95 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 6603.95 EUR / 950 m2 = 6.95 EUR pro m2
  2. 6.95 EUR x 78 m2 = 542.10 EUR Jahresanteil
  3. 542.10 EUR / 12 = 45.18 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 542.10 EUR (monatlich 45.18 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um die Rechnung des Schornsteinfegers im Original und achten Sie auf getrennte Rechnungspositionen: Regelmäßige Kehrarbeiten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.

  • Schornsteinfegerrechnung auf getrennte Positionen prüfen: Kehrarbeiten, Messungen und ggf. Feuerstättenschau sollten separat nachvollziehbar sein.
  • Feuerstättenschau identifizieren und gesondert markieren — solche Positionen sind gesondert zu prüfen.
  • Verteilerschlüssel kontrollieren: Schornsteinfegerkosten werden typischerweise nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt.
  • Kosten mit dem Richtwert von 0,03–0,05 EUR/m²/Monat abgleichen und bei deutlicher Abweichung Belege anfordern.

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