Kostenart-Aspekt

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Gewerbeeinheiten verständlich erklärt

Diese Seite zeigt, wie Sie Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung im Aspekt „Gewerbeeinheiten“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.

KostenartGebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
AspektGewerbe
Datenstand2026-02-26

Kurzantwort

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Der Aspekt „Gewerbeeinheiten“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.

Rechtsrahmen zu Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Rechtsgrundlage

regelmäßige Reinigungskosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 9 BetrKV. Nicht umlagefähig sind baubedingte Sonderreinigungen und Reparaturfolgen.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Gewerbeeinheiten: typische Fehlerquellen

Bei gemischter Nutzung ist eine Vorwegabgrenzung für gewerbliche Verursachungsanteile regelmäßig sachgerecht.

Prüfpfad in der Praxis

Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 9 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 9 BetrKV: gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung (Gewerbeeinheiten)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

13676.00 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m²

Wohnfläche der Einheit

78 m²

  1. 13676.00 EUR / 950 m² = 14.40 EUR pro m²
  2. 14.40 EUR x 78 m² = 1123.20 EUR Jahresanteil
  3. 1123.20 EUR / 12 = 93.60 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1123.20 EUR (monatlich 93.60 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.

  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
  • Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
  • Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
  • Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV