Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt
Diese Seite zeigt, wie Sie Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung im Aspekt „Durchschnitt pro m²“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.
Kurzantwort
Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Der Aspekt „Durchschnitt pro m²“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.
Rechtsrahmen zu Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Rechtsgrundlage
regelmäßige Reinigungskosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 9 BetrKV. Nicht umlagefähig sind baubedingte Sonderreinigungen und Reparaturfolgen.
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Durchschnitt pro m²: typische Fehlerquellen
Durchschnittswerte sind nur Plausibilitaetskorridore; rechtlich ausschlaggebend bleibt die konkrete Einzelabrechnung.
Prüfpfad in der Praxis
Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 9 BetrKV: gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung (Durchschnitt pro m²)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
1573.00 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m²
Wohnfläche der Einheit
78 m²
- 1573.00 EUR / 950 m² = 1.66 EUR pro m²
- 1.66 EUR x 78 m² = 129.48 EUR Jahresanteil
- 129.48 EUR / 12 = 10.79 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 129.48 EUR (monatlich 10.79 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
- Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
- Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
- Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV