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Antenne & Kabel

Gemeinschaftsantenne/Breitband: Gewerbeanteile verständlich erklärt

Die Prüfrahmen bei Antennen- und Kabelkosten hat sich durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) grundlegend geändert: Seit dem 1. Juli 2024 sollten ohne fachliche Prüfung nicht mehr über die Nebenkosten angesetzt werden. Kostenart im Prüfrahmen nach § 2 Nr. 15 BetrKV bleiben nur noch der Betriebsstrom der Antennenanlage und die Wartung der hauseigenen Verteilanlage.

KostenartAntenne & Kabel Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 15 BetrKV, § 556a BGB, TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024)

Kurzantwort

Gewerbliche Kabel- und Antennennutzung ist selten relevant, da Gewerbemieter in der Regel eigene Anschlüsse haben.

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Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Gewerbeanteile)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
8206.45 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 8206.45 EUR / 950 m2 = 8.64 EUR pro m2
  2. 8.64 EUR x 78 m2 = 673.92 EUR Jahresanteil
  3. 673.92 EUR / 12 = 56.16 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 673.92 EUR (monatlich 56.16 EUR).

Praxis-Tipp

Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung genau darauf, ob seit Juli 2024 noch Kabelgebühren enthalten sind. Viele Vermieter haben ihre Abrechnungen noch nicht an das Ende des Nebenkostenprivilegs angepasst.

Nächste Schritte

  1. Prüfen, ob seit 01.07.2024 noch Kabelanschlussgebühren in der Abrechnung enthalten sind.
  2. Betriebsstrom der Antennenanlage als einzige laufende Position verifizieren.
  3. Wartungskosten der hauseigenen Verteilanlage von Glasfaser-Investitionskosten abgrenzen.
  4. Bei Glasfaser-Umstellung sicherstellen, dass nur laufende Betriebskosten umgelegt werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 15 BetrKV

Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024)

Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig seit Juli 2024 gesondert zu prüfen.

In Ihrer Abrechnung prüfen

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Gemeinschaftsantenne/Breitband im Aspekt Gewerbeanteile am häufigsten?

Am häufigsten wird übersehen zu prüfen, ob Gewerbeflächen überhaupt an die hauseigene Antennenanlage angeschlossen sind. Falls nicht, sollten ohne fachliche Prüfung nicht im Verteilerschlüssel enthalten sein.

Welche Norm ist für Gemeinschaftsantenne/Breitband hier zentral?

§ 2 Nr. 15 BetrKV ist die zentrale Norm, wurde aber durch das TKMoG ab 01.07.2024 erheblich eingeschränkt. Die Norm erlaubt nur noch die Umlage von Betriebsstrom und Wartung der hauseigenen Antennenanlage, nicht mehr von Kabelanschlussgebühren.

Wie gehe ich bei strittigen Gemeinschaftsantenne/Breitband-Positionen vor?

Prüfen Sie zuerst, ob die strittige Position vor oder nach dem 01.07.2024 liegt. Kabelgebühren nach diesem Datum sind eindeutig gesondert zu prüfen. Beanstanden Sie diese schriftlich unter Verweis auf das TKMoG und bitten Sie um die Einzelbelege für verbleibende Antennen-Betriebskosten an.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.