Grundsteuer 2025

Grundsteuer Monheim am Rhein 2025: Hebesatz, Rechner & Vergleich

Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Monheim am Rhein beträgt 2025 282 %. Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz, einen Rechner für Ihre persönliche Grundsteuer und eine ehrliche Einordnung im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen und dem Bund.

Veröffentlicht am 12. Oktober 2025 · Zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2026

Hebesatz B 2025282 %
Datenstand2024
Datenqualitätgeschätzt

Kurzantwort

Grundsteuer B in Monheim am Rhein 2025: Hebesatz 282 %. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und erscheint in der Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuer in Ihrer Abrechnung prüfen

Die Grundsteuer ist als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag plausibel ist.

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Grundsteuer-Hebesatz Monheim am Rhein 2025

Jede Gemeinde legt ihren Grundsteuer-B-Hebesatz selbst fest. In Monheim am Rhein liegt er 2025 bei 282 %. Der Hebesatz allein sagt allerdings wenig über die Höhe Ihrer Steuer aus: Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt) und Hebesatz. Genau dafür gibt es weiter oben den Rechner.

Grundsteuer für Ihre Immobilie berechnen

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten:

  1. 1Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und daraus den Grundsteuermessbetrag.
  2. 2Diesen Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid.
  3. 3Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz von 282 %. Das Ergebnis ist Ihre jährliche Grundsteuer. Diese Reihenfolge gilt sowohl im Bundesmodell als auch in den Ländermodellen.

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Möglicher Normbezug

Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten mit möglichem Kostenartenbezug. Vermieter dürfen sie nach § 2 Nr. 1 BetrKV vollständig auf Mieter umlegen — meist nach Wohnfläche. In der Nebenkostenabrechnung sollten der Gesamtbetrag, der Verteilerschlüssel und Ihr Anteil nachvollziehbar sein. Weicht der angesetzte Betrag stark vom erwartbaren Wert ab, lohnt eine genaue Prüfung.

Grundsteuer-Rechner für Monheim am Rhein

Grundsteuer-Rechner

Monheim am Rhein

Grundsteuer pro Jahr

282,00 €

entspricht 23,50 € pro Monat

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Die Formel gilt im Bundes- wie in den Ländermodellen.

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig — sie steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Abrechnung prüfen

Einordnung und Vergleich

Hebesatz Grundsteuer B im Vergleich

Aussagekräftig ist der Hebesatz-Vergleich nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen — über Bundeslandgrenzen hinweg sind die Hebesätze seit der Reform nicht mehr vergleichbar.

Monheim am Rhein
282 %
Ø Nordrhein-Westfalen
642.73 %
Ø Deutschland
541.18 %

Wichtig nach der Grundsteuerreform 2025

Seit 2025 nutzen mehrere Bundesländer eigene Grundsteuermodelle. Dadurch lässt ein hoher Hebesatz nicht mehr auf eine hohe Steuer schließen: Hamburg hat z. B. einen Hebesatz von 975 %, Stuttgart nur 160 % — die tatsächliche Steuerlast liegt aber teils umgekehrt. Verlassen Sie sich für den Vergleich auf den Jahresbetrag (oben), nicht auf den Prozentwert.

Für Vermieter & Eigentümer

Grundsteuer korrekt umlegen

Sie zahlen die Grundsteuer (Hebesatz 282 %) und dürfen sie nach § 2 Nr. 1 BetrKV anteilig — meist nach Wohnfläche — auf Ihre Mieter umlegen. Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung für Monheim am Rhein, in der die Grundsteuer sauber und nachvollziehbar ausgewiesen ist.

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Für Mieter

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Steht die Grundsteuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung? Prüfen Sie, ob der umgelegte Betrag zum lokalen Hebesatz und zu Ihrer Wohnfläche passt.

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Häufige Fragen

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Quellen und Datenstand

grundsteuer-ratgeber.de API

grundsteuer-ratgeber.de API · Datenstand: 2024 · Geprüft: 24.6.2026 · Qualität: geschätzt

Messpunkt: grundsteuer_b_hebesatz · Verwendet auf: /stadt/monheim-am-rhein, /stadt/monheim-am-rhein/grundsteuer

Grundsteuer B · Datenstand: 2024 · Status: geschätzt

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV