Grundsteuer 2025

Grundsteuer Hainsfarth 2025: Hebesatz & Rechner

Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Hainsfarth im Bayern beträgt 235 % (Stand 2025). Mit dem Rechner unten ermitteln Sie Ihre persönliche Grundsteuer aus dem Messbetrag Ihres Finanzamtbescheids.

Hebesatz B235 %
Hebesatz A550 %
Einwohner1.434
Datenstand2025
QuelleAmtliche Statistik

Kurzantwort

Grundsteuer B in Hainsfarth: Hebesatz 235 % (Stand 2025). Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und erscheint in der Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuer in Ihrer Abrechnung prüfen

Die Grundsteuer ist als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag plausibel ist.

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Grundsteuer-Hebesatz in Hainsfarth

Die Gemeinde Hainsfarth legt den Grundsteuer-B-Hebesatz selbst fest; aktuell sind 235 % hinterlegt (Stand 2025). Ihre tatsächliche Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts multipliziert mit diesem Hebesatz.

Grundsteuer in Hainsfarth berechnen

Multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Grundsteuermessbescheid mit dem Hebesatz von 235 %. Beispiel: 100 € Messbetrag × 235 % = 235,00 € Grundsteuer pro Jahr. Nutzen Sie dafür den Rechner oben.

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Möglicher Normbezug

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen. Vermieter dürfen sie über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen, meist nach Wohnfläche. Prüfen Sie, ob der umgelegte Betrag zum Hebesatz von 235 % passt.

Für Vermieter: Grundsteuer in Hainsfarth richtig umlegen

Als Eigentümer zahlen Sie die Grundsteuer an die Gemeinde und können sie als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Verteilt wird in der Regel nach Wohnfläche: Der Jahresbetrag wird durch die Gesamtwohnfläche geteilt und mit der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung multipliziert. Wichtig: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen und Gewerbe) kann ein Vorwegabzug nötig sein, und Leerstand geht zulasten des Vermieters. Eine saubere, nachvollziehbare Ausweisung der Grundsteuer schützt vor Widerspruch und markiertes Prüfvolumen.

Grundsteuer-Rechner für Hainsfarth

Grundsteuer-Rechner

Hainsfarth

Grundsteuer pro Jahr

235,00 €

entspricht 19,58 € pro Monat

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Die Formel gilt im Bundes- wie in den Ländermodellen.

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig — sie steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Abrechnung prüfen

Einordnung und Vergleich

Hebesatz Grundsteuer B im Vergleich

Hainsfarth
235 %
Ø Bayern
432.11 %
Ø Deutschland
541.18 %

Hinweis: Seit der Reform 2025 sind Hebesätze nicht mehr bundeslandübergreifend vergleichbar.

Grundsteuer in Nachbargemeinden (Bayern)

Wohngeld in Hainsfarth: Mietstufe und Miethöchstbetrag nachschlagen.Wohngeld

Für Vermieter & Eigentümer

Grundsteuer korrekt umlegen

Sie zahlen die Grundsteuer (Hebesatz 235 %) und dürfen sie nach § 2 Nr. 1 BetrKV anteilig — meist nach Wohnfläche — auf Ihre Mieter umlegen. Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung für Hainsfarth, in der die Grundsteuer sauber und nachvollziehbar ausgewiesen ist.

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Steht die Grundsteuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung? Prüfen Sie, ob der umgelegte Betrag zum lokalen Hebesatz und zu Ihrer Wohnfläche passt.

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Die Grundsteuer ist als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag plausibel ist.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV