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Grundsteuer 2024

Grundsteuer Ginsheim-Gustavsburg 2024: Hebesatz & Rechner

Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Ginsheim-Gustavsburg liegt bei 825 % (Stand 2024). Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuer und vergleichen Sie den Hebesatz mit dem Landes- und Bundesdurchschnitt.

Grundsteuer-B-Hebesatz in Ginsheim-Gustavsburg

825 %

Grundsteuer-A-Hebesatz (land-/forstwirtschaftlich): 720 %

Grundsteuer-Rechner für Ginsheim-Gustavsburg

Grundsteuer-Rechner

Ginsheim-Gustavsburg

Grundsteuer pro Jahr

825,00 €

entspricht 68,75 € pro Monat

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts.

Einordnung und Vergleich

Hebesatz Grundsteuer B im Vergleich

Aussagekräftig ist der Hebesatz-Vergleich nur innerhalb von Hessen – über Bundeslandgrenzen hinweg sind die Hebesätze seit der Reform 2025 nicht mehr vergleichbar.

Ginsheim-Gustavsburg
825 %
Ø Hessen
647 %
Ø Deutschland
541,18 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ginsheim-Gustavsburg?

Für Ginsheim-Gustavsburg ist ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 825 % hinterlegt (Datenstand 2024).

Warum ist der Hebesatz seit 2025 nicht mehr vergleichbar?

Seit der Grundsteuerreform 2025 nutzen mehrere Bundesländer eigene Modelle. Dadurch sagt ein hoher Hebesatz allein nichts mehr über die tatsächliche Steuerlast aus.

Ist die Grundsteuer in Ginsheim-Gustavsburg umlagefähig?

Ja. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV eine umlagefähige Betriebskostenposition und wird in der Regel nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt.

Grundsteuer im Umkreis

Grundsteuer in Ihrer Abrechnung prüfen

Nutzen Sie den lokalen Hebesatz für Ginsheim-Gustavsburg als Startpunkt und wechseln Sie danach in die Vollprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung.

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Quelle: Regionaldatenbank Deutschland — Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Tab. 71231), Stand 2024.