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Grundsteuer 2025

Grundsteuer Altenstadt a.d. Waldnaab 2025: Hebesatz & Rechner

Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Altenstadt a.d. Waldnaab liegt bei 280 % (Stand 2025). Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuer und vergleichen Sie den Hebesatz mit dem Landes- und Bundesdurchschnitt.

Grundsteuer-B-Hebesatz in Altenstadt a.d. Waldnaab

280 %

Grundsteuer-A-Hebesatz (land-/forstwirtschaftlich): 320 %

Grundsteuer-Rechner für Altenstadt a.d. Waldnaab

Grundsteuer-Rechner

Altenstadt a.d. Waldnaab

Grundsteuer pro Jahr

280,00 €

entspricht 23,33 € pro Monat

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts.

Einordnung und Vergleich

Hebesatz Grundsteuer B im Vergleich

Aussagekräftig ist der Hebesatz-Vergleich nur innerhalb von Bayern – über Bundeslandgrenzen hinweg sind die Hebesätze seit der Reform 2025 nicht mehr vergleichbar.

Altenstadt a.d. Waldnaab
280 %
Ø Bayern
432 %
Ø Deutschland
541,18 %

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Altenstadt a.d. Waldnaab?

Für Altenstadt a.d. Waldnaab ist ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 280 % hinterlegt (Datenstand 2025).

Warum ist der Hebesatz seit 2025 nicht mehr vergleichbar?

Seit der Grundsteuerreform 2025 nutzen mehrere Bundesländer eigene Modelle. Dadurch sagt ein hoher Hebesatz allein nichts mehr über die tatsächliche Steuerlast aus.

Ist die Grundsteuer in Altenstadt a.d. Waldnaab umlagefähig?

Ja. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV eine umlagefähige Betriebskostenposition und wird in der Regel nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt.

Grundsteuer im Umkreis

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Nutzen Sie den lokalen Hebesatz für Altenstadt a.d. Waldnaab als Startpunkt und wechseln Sie danach in die Vollprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung.

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Quelle: Statistisches Landesamt Bayern (GENESIS Tab. 71231), Stand 2025.