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Rechtsfrage

Wie kann ich Abrechnung per E-Mail korrekt versenden korrekt umsetzen?

Wie kann ich Abrechnung per E-Mail korrekt versenden korrekt umsetzen? ist belastbar beantwortbar, wenn Nebenkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategorievermieter-howto Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Reicht eine einfache E-Mail als Zustellung der Nebenkostenabrechnung?

Grundsätzlich ja, denn seit der Mietrechtsreform genügt Textform (§ 126b BGB) für die Nebenkostenabrechnung. Es sollte jedoch den Zugang der E-Mail im Streitfall beweisen können, was bei einfachen E-Mails schwierig ist.

Wie kann ich den Zugang einer per E-Mail versandten Abrechnung nachweisen?

Lassen Sie sich den Empfang vom Mieter per E-Mail bestätigen oder nutzen Sie eine Lesebestätigung. Alternativ können Sie die Abrechnung zusätzlich per Post senden und die E-Mail als Vorabinformation kennzeichnen.

Muss der Mieter dem E-Mail-Versand der Abrechnung vorher zustimmen?

Eine ausdrückliche Zustimmung ist rechtlich nicht besonders zu prüfen, solange die E-Mail-Adresse dem Vermieter vom Mieter mitgeteilt wurde. Es empfiehlt sich dennoch, im Mietvertrag eine Klausel zum elektronischen Schriftverkehr aufzunehmen.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

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