Wohngeld in Witten: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Witten liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Witten
III
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Hattingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gevelsberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ennepetal
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwelm
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wetter (Ruhr)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sprockhövel
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herdecke
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Breckerfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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