Wohngeld in Wiehl: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Wiehl liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Wiehl
II
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Gummersbach im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Gummersbach mit Vergleichswerten.
Wohngeld Gummersbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Radevormwald
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lindlar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wipperfürth
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waldbröl
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Engelskirchen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Reichshof
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bergneustadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Wiehl prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen