Wohngeld in Wetzlar: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Wetzlar liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Wetzlar
III
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Dillenburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herborn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Haiger
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Solms
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Aßlar
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Braunfels
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hüttenberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eschenburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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