Wohngeld in Untrasried: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Untrasried liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Ostallgäu übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Untrasried
I
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Ostallgäu übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Marktoberdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Füssen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Buchloe
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pfronten
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Obergünzburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Biessenhofen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Germaringen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nesselwang
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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