Wohngeld in Tuttlingen: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Tuttlingen liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Tuttlingen
IV
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Trossingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Spaichingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Aldingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Immendingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Geisingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Emmingen-Liptingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuhausen ob Eck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wurmlingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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