Wohngeld in Stralsund: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Stralsund liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Stralsund
II
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Ribnitz-Damgarten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bergen auf Rügen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grimmen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sassnitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Barth
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Binz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sundhagen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Marlow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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