Wohngeld in Steinbergkirche: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Steinbergkirche liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Kreis Schleswig-Flensburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Steinbergkirche
I
Bundesland: Schleswig-Holstein · Mietstufe vom Landkreis Kreis Schleswig-Flensburg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Schleswig
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Harrislee
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Handewitt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kappeln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kropp
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Glücksburg (Ostsee)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tarp
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mittelangeln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Steinbergkirche prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen