Wohngeld in Stade: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Stade liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Stade
IV
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Buxtehude
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Harsefeld
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Jork
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Drochtersen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Horneburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fredenbeck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Himmelpforten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ahlerstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Stade prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen