Wohngeld in Siegen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Siegen liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Siegen
III
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Kreuztal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Netphen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wilnsdorf
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Berleburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Freudenberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Burbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hilchenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Laasphe
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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