Wohngeld in Seewald: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Seewald liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Freudenstadt übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Seewald
I
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Freudenstadt übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Horb am Neckar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Freudenstadt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Baiersbronn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dornstetten
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Loßburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pfalzgrafenweiler
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waldachtal
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Alpirsbach
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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