Wohngeld in Schwarzach b. Nabburg: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Schwarzach b. Nabburg trägt als Gemeinde im Landkreis Schwandorf dessen Wohngeld-Mietstufe I (WoGV). Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Schwarzach b. Nabburg
Stufe
I
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Schwarzach b. Nabburg (Mietstufe I)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 361 € |
| 2 Personen | 437 € |
| 3 Personen | 521 € |
| 4 Personen | 608 € |
| 5 Personen | 694 € |
| 6 Personen | 776 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe I?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Schwarzach b. Nabburg liegt bei Stufe I.
Auch interessant: Wie hoch ist die Grundsteuer in Schwarzach b. Nabburg? Sie zahlen sie über die Nebenkosten mit.
Grundsteuer Schwarzach b. NabburgMiete und Nebenkosten im Blick behalten
Ob Sie Wohngeld beziehen oder nicht — eine zu hohe Nebenkostenabrechnung kostet bares Geld. Lassen Sie Ihre Abrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen.
Abrechnung prüfen