Wohngeld in Schwalbach: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Schwalbach ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe II eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Schwalbach
Stufe
II
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Schwalbach (Mietstufe II)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 408 € |
| 2 Personen | 493 € |
| 3 Personen | 587 € |
| 4 Personen | 686 € |
| 5 Personen | 782 € |
| 6 Personen | 876 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe II?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Saarland liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Schwalbach liegt bei Stufe II.
Auch interessant: Wie hoch ist die Grundsteuer in Schwalbach? Sie zahlen sie über die Nebenkosten mit.
Grundsteuer SchwalbachWohngeld in der Umgebung
Miete und Nebenkosten im Blick behalten
Ob Sie Wohngeld beziehen oder nicht — eine zu hohe Nebenkostenabrechnung kostet bares Geld. Lassen Sie Ihre Abrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen.
Abrechnung prüfen