Wohngeld in Schwabmünchen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Schwabmünchen liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Schwabmünchen
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Königsbrunn
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gersthofen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neusäß
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bobingen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Stadtbergen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Meitingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Diedorf
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langweid a. Lech
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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