Wohngeld in Röttenbach: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Röttenbach liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Roth übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Röttenbach
II
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Roth übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Roth
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wendelstein
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hilpoltstein
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Allersberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwanstetten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Greding
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rednitzhembach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Georgensgmünd
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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