Wohngeld in Recklinghausen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Recklinghausen liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Recklinghausen
III
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Marl
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gladbeck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dorsten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Castrop-Rauxel
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herten
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Haltern am See
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Datteln
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oer-Erkenschwick
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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