Wohngeld in Ravensburg: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Ravensburg liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Ravensburg
V
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Wangen im Allgäu
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weingarten
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Leutkirch im Allgäu
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Waldsee
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Wurzach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Isny im Allgäu
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Aulendorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kißlegg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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