Wohngeld in Pliening: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Pliening liegt in Mietstufe VI (vom Landkreis Landkreis Ebersberg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Pliening
VI
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Ebersberg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Vaterstetten
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Poing
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grafing b. München
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Markt Schwaben
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ebersberg
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kirchseeon
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zorneding
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Glonn
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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