Wohngeld in Pirna: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Pirna liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Pirna
II
Bundesland: Sachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Freital
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heidenau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wilsdruff
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dippoldiswalde
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neustadt in Sachsen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bannewitz
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sebnitz
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altenberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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