Wohngeld in Partenstein: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Partenstein liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Main-Spessart übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Partenstein
I
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Main-Spessart übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Lohr a. Main
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Karlstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Marktheidenfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gemünden a. Main
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Arnstein
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zellingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Frammersbach
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Triefenstein
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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